Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen erfordern sowohl vom ausführenden Mitarbeiter als auch vom verantwortlichen Vorgesetzten (Arbeitsverantwortlicher) ein hohes Mass an Kenntnissen, Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein. Aus diesem Grund darf an unter Spannung stehenden Teilen nur gearbeitet wer den, wenn der Unternehmer die erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Sicherheitsmassnahmen festgelegt hat. Die Grundlagen für Arbeiten unter Spannung müssen gemäss der StV Art. 76,1 besonders ausgebildet werden.

Im Plenum werden die theoretischen Grundlagen speziell zu Arbeiten unter Spannung (AuS 2) erarbeitet. In Kleingruppen werden ein Arbeitsablauf sowie ein Arbeitsauftrag zu einem der Praxisposten erstellt. Am 2. Kurstag werden die erarbeiteten Arbeitsaufträge in die Praxis umgesetzt. Alle Teilnehmenden sind einmal in der Rolle des Arbeitsverantwortlichen und einmal in der Rolle als Mitarbeiter, der die Arbeiten praktisch ausführt.

Inhalt


1. Tag
  • Gesetze, Verordnungen, Normen (StV, EN 50110, ESTI 100, 407)
  • Massnahmen zum Personen- und Sachenschutz
  • Arbeitsmethoden, Risikobeurteilung
  • Arbeitsanweisung, Arbeitserlaubnis
  • Erläuterung verschiedener authentischer Unfallbeispiele

2. Tag
  • Praktische Postenarbeiten wie Anschlüsse, Abdecken, Muffen …
  • Einsatz, Pflege und Prüfung der Werkzeuge sowie der Ausrüstung
  • Bergen von Elektroverunfallten
  • Überprüfung der Fähigkeiten in der Theorie und in der Praxis

Veranstaltungsziel

Die Teilnehmenden
  • erhalten Zugang zu einer Methode für Arbeiten unter Spannung im Niederspannungsbereich.
  • können diese Arbeitsmethode in der Praxis anwenden, ohne das Risiko für Mitarbeitende und Anlagen zu erhöhen.
  • sind in der Lage, den einwandfreien Betrieb der elektrischen Anlage sicherzustellen.

Zielgruppe

  • Netzelektriker
  • Elektromonteure
  • Betriebselektriker Art. 13 NIV
  • Fachleute mit elektrischer Grundbildung


Voraussetzungen
  • Sachverständige Person gemäss Starkstromverordnung
  • Ein gültiger BLS-AED-SRC-komplett-Ausweis ist unerlässlich für jeden Kursteilnehmer. Der Ausweis darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Mitbringen

  • Am 1. Tag eigene AuS-Unterlagen (falls vorhanden)
  • Am 2. Tag komplette Schutzausrüstung (PSA)

Kontakt

Pascale Bernasconi
Administration

Martin Gut
Fachverantwortung