Auffrischen des vorhandenen Wissens sowie Schulung der Neuerungen.

Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen erfordern sowohl vom Ausführenden als auch vom verantwortlichen Vorgesetzten ein hohes Mass an Kenntnissen, Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein. Aus diesem Grund darf an unter Spannung stehenden Teilen nur gearbeitet werden, wenn der Unternehmer die erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Sicherheitsmassnahmen festgelegt hat. Die Grundlagen müssen gemäss der StV Art. 76,2 regelmässig gezielt geschult werden.

Im Plenum werden die theoretischen Grundlagen speziell zu Arbeiten unter Spannung (AuS 2) erarbeitet. In Kleingruppen werden ein Arbeitsablauf sowie ein Arbeitsauftrag zu einem der Praxisposten erstellt. Die erarbeiteten Arbeitsaufträge werden anschliessend in die Praxis umgesetzt. Jeder Teilnehmer ist einmal in der Rolle des Arbeitsverantwortlichen und einmal in der Rolle als Mitarbeiter, der die Arbeiten praktisch ausführt.

Inhalt

  • Gesetze, Verordnungen, Normen (StV, EN 50110, ESTI 100, 407)
  • Massnahmen zum Personen- und Sachenschutz
  • Arbeitsmethoden, Risikobeurteilung
  • Arbeitsanweisung, Arbeitserlaubnis
  • Praktische Postenarbeiten wie Anschlüsse, Abdecken, Muffen …
  • Provisorischer Anschluss an einer Verteilkabine
  • Einsatz, Pflege und Prüfung der Werkzeuge so wie der Ausrüstung
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Veranstaltungsziel

Die Teilnehmenden
  • können die Arbeitsmethode in der Praxis anwenden, ohne das Risiko für Mitarbeitende und Anlagen zu erhöhen.
  • sind in der Lage, eine AuS-2-Arbeit zu planen, und kennen die gesetzlichen Vorgaben.
  • sind in der Lage, den einwandfreien Betrieb der elektrischen Anlage sicherzustellen.

Zielgruppe

  • Netzelektriker
  • Elektromonteure
  • Betriebselektriker Art. 13 NIV
  • Fachleute mit elektrischer Grundbildung

Voraussetzung

  • Der Kursteilnehmer muss anhand von Bestätigungen seine Praxistätigkeit bei Arbeiten unter Spannung nachweisen.
  • Ein gültiger BLS-AED-SRC-komplett-Ausweis ist unerlässlich für jeden Kursteilnehmer. Der Ausweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Nach Ablauf von 3 Jahren ist wieder ein AuS-Grundkurs erforderlich.

Mitbringen

  • Persönliche AuS-Unterlagen (z.B. Arbeitsaufträge)
  • Komplette Schutzausrüstung (PSA)

Kontakt

Pascale Bernasconi
Administration

Martin Gut
Fachverantwortung