Betriebselektrikerbewilligung nach Art. 13 NIV
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt und wer elektrische Apparate und Geräte an Installationen fest anschliesst, braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Personen, welche die Voraussetzungen für die Betriebselektrikerbewilligung nicht erfüllen, können die Genehmigung durch Ablegen einer Prüfung beim ESTI erlangen. Die Schulung bereitet die Teilnehmenden auf diese Prüfung vor und vermittelt die Kenntnisse, die für die Erstellung und den Unterhalt von sicheren Elektroinstallationen notwendig sind. Den Bereichen der Niederspannungs-Installationsverordnung und der Erstprüfung kommen dabei besondere Bedeutungen zu.