Bewilligungsträger nach Art. 14 oder 15 NIV - Wiederholungskurs


Als Träger einer Bewilligung für eingeschränkte Installationsarbeiten nach Art. 14 oder 15 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) dürfen Sie definierte Elektroarbeiten ausführen. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) empfiehlt Ihnen, Ihr Fachwissen durch Wiederholungskurse auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten und damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit zu leisten.

Die Wiederholungskurse informieren über Änderungen und Neuerungen in der elektrotechnischen Normierung. Durch Repetition von vorhandenen Kenntnissen und Vermittlung von neuem Wissen sind die Teilnehmenden in der Lage, die Anlagen in ihrem Arbeitsbereich nach den aktuellen Regeln der Technik zu erstellen, zu warten und zu kontrollieren. Die Kurse sind auch Plattform für Diskussionen und Erfahrungsaustausch.

Inhalt

  • Verantwortung und Pflichten gemäss NIV
  • Gefahren, Sicherheit und Schutzmassnahmen
  • Neuerungen in den Installationsnormen
  • Messungen, Erstprüfung und Protokollierung


Veranstaltungsziel

Die Teilnehmenden
  • lernen die Neuerungen und Änderungen in den relevanten Normen kennen.
  • können die Anlagen in ihrem Arbeitsbereich nach den aktuellen Regeln der Technik erstellen, warten und kontrollieren.
  • erfassen die Prüfwerte der ausgeführten Arbeiten korrekt im geforderten Verzeichnis.

Zielgruppe

Bewilligungsträger/in Art. 14/15 NIV

Voraussetzungen

Bewilligungsträger Art. 14 oder 15 NIV oder gleichwertige Kenntnisse

Mitbringen

Eigenes Messgerät (falls vorhanden)

Kontakt

Pascale Bernasconi
Administration

Rolf Rothermann
Fachverantwortung