Erneuerung der eingeschränkten Installationsbewilligung – ESTI-anerkannte Schulung
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder
instand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Unter gewissen Voraussetzungen, die in der NIV geregelt sind, kann die Bewilligung mit einer beim ESTI erfolgreich abgelegten Prüfung erlangt werden.
Mit dem neuem Prüfungsreglement unterscheidet das ESTI nicht mehr, welche Erzeugnisse mit der Anschlussbewilligung angeschlossen werden dürfen. Somit dürfen alle Erzeugnisse auf
einen vorbereiteten Anschluss angeschlossen werden. Wer die Prüfung nach altem Reglement absolviert hat und von dieser Erweiterung seiner Bewilligung profitieren möchte, muss ebenfalls solch eine Schulung absolvieren.