Voraussetzungen

Erfolgreich absolvierte Prüfung nach NIV Art. 14 resp. 15, die vor dem 01.01.2022 abgelegt wurde.

Eingeschränkte Installationsbewilligung gemäss Art. 14 oder 15 NIV - Erneuerungskurs

Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder instand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Unter gewissen Voraussetzungen, die in der NIV geregelt sind, kann die Bewilligung mit einer beim ESTI erfolgreich abgelegten Prüfung erlangt werden.

Wer diese Prüfung vor dem 1. Januar 2022 (nach altem Reglement) absolviert hat und seine eingeschränkte Installationsbewilligung nun auf eine andere Firma übertragen will, muss zusätzlich eine vom ESTI anerkannte Schulung absolvieren. Durch diesen Erneuerungskurs erlangen Sie das erforderliche Zertifikat zur Einreichung an das ESTI.

Mit dem neuem Prüfungsreglement unterscheidet das ESTI nicht mehr welche Erzeugnisse mit der Anschlussbewilligung angeschlossen werden dürfen, somit dürfen alle Erzeugnisse auf einen vorbereiteten Anschluss angeschlossen werden. Wer die Prüfung nach altem Reglement absolviert hat und von dieser Erweiterung seiner Bewilligung profitieren möchte, muss ebenfalls solch eine Schulung absolvieren.

Inhalt

  • Sicherheit im Umgang mit Elektrizität
  • Praktische Messübungen
  • Erstprüfung und Protokollierung

Veranstaltungsziel

Die Teilnehmenden
  • kennen die Gefahren der elektrischen Energie und wissen, wie die entsprechenden Schutzmassnahmen anzuwenden sind.
  • sind in der Lage, die erstellten Anschlüsse zu prüfen und eine komplette Erstprüfung durchzuführen.

Zielgruppe

Personen, welche die alte Anschlussbewilligung auf eine neue Firma übertragen wollen.

Firmenkurse

Alle Fachkurse sind auch als massgeschneiderte Firmenkurse buchbar. Erfahren Sie mehr.

Kontakt

Pascale Bernasconi
Administration

Rolf Rothermann
Fachverantwortung