Vor der Inbetriebnahme von Teilen oder ganzen elektrischen Installationen ist eine baubegleitende Erstprüfung/Schlusskontrolle durchzuführen (Art. 24 NIV).
In diesem Kurs werden die Teilnehmenden senibilisiert, die Verantwortung der Erstprüfung zu übernehmen. Diese ist in der Praxis korrekt auszuführen und zu protokollieren. An diversen Messmodellen können die Teilnehmenden ihr Können unter Beweis stellen. Das Prüfen einer Ladestation ist auch ein Bestandteil des Kurses.