Bewilligungsträger nach Art. 14 NIV für Photovoltaikanlagen – Wiederholungskurs

Die teilrevidierte Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verlangt für sämtliche Träger einer eingeschränkten Installationsbewilligung eine jährliche Weiterbildung. Durch diese Wiederholungskurse halten Sie Ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Technik und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit.

Die Wiederholungskurse informieren über Änderungen und Neuerungen in der elektrotechnischen Normierung. Durch Repetition von vorhandenen Kenntnissen und Vermittlung von neuem Wissen sind die Teilnehmenden in der Lage, die Anlagen in ihrem Arbeitsbereich nach den aktuellen Regeln der Technik zu erstellen, zu warten und zu kontrollieren. Die Kurse sind auch Plattform für Diskussionen und Erfahrungsaustausch.

Inhalt

  • Die teilrevidierte NIV
  • Gefahren, Sicherheit und Schutzmassnahmen
  • Neuerungen der NIN 2020
  • Stationäre elektrische Speichersysteme gemäss SNR 460712
  • Korrekter Einsatz der Messmittel


Veranstaltungsziel

Die Teilnehmenden
  • lernen die Neuerungen und Änderungen in den relevanten Normen kennen.
  • können die Anlagen in ihrem Arbeitsbereich nach den aktuellen Regeln der Technik erstellen, warten und kontrollieren.
  • erfassen und protokollieren die Prüfwerte der ausgeführten Arbeiten korrekt.

Zielgruppe


Bewilligungsträger Art. 14 gemäss NIV für PV-Anlagen Voraussetzungen: Eingeschränkte Installationsbewilligung gemäss Art. 14 NIV für PV-Anlagen

Voraussetzungen

Eingeschränkte Installationsbewilligung gemäss Art. 14 NIV für PV-Anlagen

Mitbringen

Eigenes Messgerät (falls vorhanden)

Kontakt

Pascale Bernasconi
Administration

Rolf Rothermann
Fachverantwortung