Bewilligung für Installationsarbeiten an Photovoltaikanlagen nach Art. 14 NIV - Prüfungsvorbereitung
Eigenversorgungsanlagen mit oder ohne Verbindung zu einem Niederspannungsverteilnetz gelten als elektrische Installationen im Sinn der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Gemäss Art. 6 NIV braucht, wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder instand stellt, eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI).
Bei Photovoltaikanlagen fallen die Installationsarbeiten ab den Anschlussklemmen der Panels unter die Bewilligungspflicht nach NIV. Die eingeschränkte Installationsbewilligung nach Art. 14 der NIV erlaubt Installationsarbeiten ab den Anschlussklemmen der Panels bis und mit dem Anlageschalter. Unter bestimmten Voraussetzungen, die in der NIV geregelt sind, kann die Bewilligung mit einer beim ESTI erfolgreich abgelegten Prüfung erlangt werden.