Schaltberechtigung - Grundkurs

Voraussetzungen

  • Ein Erste-Hilfe-Kurs (inkl. BLS-AED) ist unerlässlich, um das Zertifikat zu erlangen. Der Ausweis darf nicht älter als 2 Jahre sein.

 

Schalt- und Schaltanweisungsberechtigung für Nieder- und Mittelspannungsanlagen

Schalten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 50 kV erfordert ein fundiertes Wissen über Gefahren, Umgang mit Anlagen, Erstellen von Schaltprogrammen, Schalthandlungen, Netzformen, Netzschutz und über die gesetzlichen Grundlagen.
   
Schalten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen verlangt sowohl vom Ausführenden als auch vom verantwortlichen Vorgesetzten ein hohes Mass an Fachkenntnissen, Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein. Die Starkstromverordnung setzt zudem für den Fall eines Misslingens die Beherrschung der Nothilfemassnahmen voraus.
 
Dieser Fachkurs qualifiziert die Teilnehmenden für die Schalt- und Schaltanweisungsberechtigung. Vermittelt werden die notwendigen technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen für sicheres Arbeiten an Schaltanlagen. Dieser Fachkurs ist für Schaltberechtigte und Schaltanweisungsberechtigte der gleiche.
  

Inhalt

  • Elektrische Gefahren
  • Unfallstatistik mit aktuellen Unfallbeispielen
  • Risikobeurteilung, Arbeitsvorbereitung
  • Arbeitsmittel
  • Schaltprogramm, Schaltgespräch
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Verhalten bei elektrischen Unfällen
  • Schalten an Mittel- und Niederspannungsanlagen
  • Erfolgskontrolle

Veranstaltungsziel

Die Teilnehmenden
  • können Schaltaufträge ausführen oder solche erstellen.
  • kennen die gesetzlichen Vorgaben und können diese in die Praxis umsetzen.
  • erhalten bei bestandener Erfolgskontrolle ein Zertifikat.

Zielgruppe

  • Fachleute mit elektrischer Grundbildung
  • Zukünftige Schaltberechtigte und Schaltanweisungsberechtigte



Mitbringen

Am 2. Tag komplette Schutzausrüstung (PSA)

Firmenkurse

Alle Fachkurse sind auch als massgeschneiderte Firmenkurse buchbar. Erfahren Sie mehr.
 

Kontakt

Pascale Bernasconi
Administration

Simon Sonderegger
Fachverantwortung