Schaltberechtigung - Grundkurs
Qualifikation zur Schaltberechtigung und Schaltanweisungsberechtigung für Nieder- und Mittelspannungsanlagen. Schalten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 50 kV erfordert ein fundiertes Wissen über Gefahren, Umgang mit Anlagen, Erstellen von Schaltprogrammen, Schalthandlungen, Netzformen, Netzschutz und über die gesetzlichen Grundlagen.
Schalten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen verlangt sowohl vom Ausführenden als auch vom verantwortlichen Vorgesetzten ein hohes Mass an Fachkenntnissen, Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein. Die Starkstromverordnung setzt zudem für den Fall eines Misslingens die Beherrschung der Nothilfemassnahmen voraus.
Aus diesen Gründen darf an Schaltanlagen nur gearbeitet oder geschaltet werden, wenn der Betreffende die notwendigen technischen, organisatorischen und persönlichen Kenntnisse vorweisen kann sowie die Nothilfemassnahmen beherrscht. Der Betrieb hat Schaltberechtigte respektive Schaltanweisungsberechtigte nach erfolgter Qualifikation zu ernennen. Dieser Fachkurs ist für Schaltberechtigte und Schaltanweisungsberechtigte der gleiche.