Wer elektrische Installationen erstellt, ändert, instand stellt oder wer elektrische Apparate und Geräte an Installationen fest anschliesst, braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI).
Personen mit ausländischer Ausbildung welche:
- einen Bewilligung nach Art. 13 NIV beantragen möchten,
müssen ihre Ausbildung vom ESTI für Elektroinstallateur EFZ gleichwertig anerkennen lassen. Befindet das ESTI die Ausbildung nicht gleichwertig zu einer Schweizer Ausbildung, so kann der Antragsteller zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen.
www.esti.admin.ch/de/themen/anerkennung-von-auslaendischen-elektrotechnischen-berufsqualifikationenDieser Kurs bereitet die Teilnehmenden auf diese Prüfung vor und vermittelt die Kenntnisse, die für die Erstellung und den Unterhalt von sicheren Elektroinstallationen notwendig sind. Den Bereichen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIN) und der Erstprüfung kommen dabei besondere Bedeutungen zu.