Erstprüfung - Weiterbildung für den Montage-Elektriker
Vor der Inbetriebnahme von Teilen oder ganzen elektrischen Installationen ist eine baubegleitende Erstprüfung (Art. 24 NIV) durchzuführen.
Montage-Elektriker/in EFZ oder Personen mit einem gleichwertigen Abschluss, die ihre berufliche Grundbildung vor 2015 begonnen haben, dürfen elektrische Installationen nur in Betrieb nehmen, wenn sie ein Jahr Praxis unter Aufsicht einer fachkundigen Person nachweisen können und eine vom EIT.swiss definierte Zusatzausbildung absolviert haben. Mit dieser zusätzlichen Ausbildung sind sie befähigt, eine Erstprüfung im Rahmen ihrer Tätigkeit durchzuführen. Dieser Kurs erfüllt die Anforderungen vom EIT.swiss und bereitet Sie ideal auf die praktische Anwendung der Erstprüfung vor.