Erstprüfung sicher durchführen – Zusatzqualifikation gemäss EIT.swiss
Vor der Inbetriebnahme von Teilen oder ganzen elektrischen Installationen ist eine baubegleitende Erstprüfung (Art. 24 NIV) durchzuführen. Montage-Elektriker:in EFZ oder Personen mit einem gleichwertigen Abschluss, die ihre berufliche Grundbildung vor 2015 begonnen haben, dürfen elektrische Installationen nur in Betrieb nehmen, wenn sie ein Jahr Praxis unter Aufsicht einer fachkundigen Person nachweisen können und eine vom EIT.swiss definierte Zusatzausbildung absolviert haben.
Dieser Kurs erfüllt die Anforderungen von EIT.swiss und vermittelt das nötige Fachwissen, um die Erstprüfung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit korrekt und sicher durchzuführen. Ein besonderer Fokus liegt auf der praktischen Anwendung für mehr Sicherheit und Handlungskompetenz im Arbeitsalltag.
Inhalt
- Gesetzliche Grundlagen
- Schutzmassnahmen gemäss Niederspannungs-Installationsnorm
- Sichtprüfung, Erproben und Messen
- Durchführen der Messungen an Messmodellen
- Anwendungen, Tipps und Tricks
- Protokollieren der Messresultate