Voraussetzungen

Abschluss als Montage-Elektriker EFZ oder gleichwertige Ausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung.

Erstprüfung - Weiterbildung für den Montage-Elektriker


Vor der Inbetriebnahme von Teilen oder ganzen elektrischen Installationen ist eine baubegleitende Erstprüfung (Art. 24 NIV) durchzuführen.

Montage-Elektriker/in EFZ oder Personen mit einem gleichwertigen Abschluss, die ihre berufliche Grundbildung vor 2015 begonnen haben, dürfen elektrische Installationen nur in Betrieb nehmen, wenn sie ein Jahr Praxis unter Aufsicht einer fachkundigen Person nachweisen können und eine vom EIT.swiss definierte Zusatzausbildung absolviert haben. Mit dieser zusätzlichen Ausbildung sind sie befähigt, eine Erstprüfung im Rahmen ihrer Tätigkeit durchzuführen. Dieser Kurs erfüllt die Anforderungen vom EIT.swiss und bereitet Sie ideal auf die praktische Anwendung der Erstprüfung vor.

Inhalt

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Schutzmassnahmen gemäss Niederspannungs-Installationsnorm
  • Sichtprüfung, Erproben und Messen
  • Durchführen der Messungen an Messmodellen
  • Anwendungen, Tipps und Tricks
  • Protokollieren der Messresultate


Veranstaltungsziel

Die Teilnehmenden
  • kennen die Gefahren der Elektrizität und die Anwendung der Schutzmassnahmen.
  • können die geforderte baubegleitende Erstprüfung durchführen.
  • sind in der Lage, die Messresultate zu beurteilen.
  • protokollieren die Messwerte korrekt.
  • kennen die Funktionen der Installationstester und setzen diese richtig in der Praxis ein.

Zielgruppe

Montage-Elektriker/in EFZ, die Installationen oder Installationsteile in Betrieb nehmen möchten


Mitbringen

Eigener Installationstester

Kontakt

Debora Berrino
Administration

Sebastian Künzi
Fachverantwortung