Vor der Inbetriebnahme von Teilen oder ganzen elektrischen Installationen ist eine baubegleitende Erstprüfung (Art. 24 NIV) durchzuführen.

Montage-Elektriker EFZ oder Personen mit einem gleichwertigen Abschluss, die ihre berufliche Grundbildung vor 2015 begonnen haben, dürfen elektrische Installationen nur in Betrieb nehmen, wenn sie ein Jahr Praxis unter Aufsicht einer fachkundigen Person nachweisen können und eine vom VSEI definierte Zusatzausbildung absolviert haben. Mit dieser zusätzlichen Ausbildung sind sie befähigt, eine Erstprüfung im Rahmen ihrer Tätigkeit durchzuführen. Dieser Kurs erfüllt die Anforderungen vom VSEI und bereitet Sie ideal auf die praktische Anwendung der Erstprüfung vor.

Voraussetzungen

Abschluss als Montage-Elektriker EFZ oder gleichwertige Ausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung.

Mitbringen

Eigener Installationstester

contact

Debora Berrino
Administration

Sebastian Künzi
Responsable technique