Hinweis: Ab dem Jahr 2025 unterliegt der Kurs einer Preiserhöhung. Bei Anmeldung für eine Schulung im Jahr 2025 gelten neu folgende Kursgebühren:

  • CHF 895.- für Nichtmitglieder
  • CHF 760.- für Mitglieder


Voraussetzungen

  • Ein gültiger BLS-AED-SRC-komplett-Ausweis ist unerlässlich für jeden Kursteilnehmer. Der Ausweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Nach 3 Jahren ist wieder ein Grundkurs erforderlich
  • Befähigung zur Schaltberechtigung
 

Schaltberechtigung - Wiederholungskurskenntnissen

Auffrischung des Wissens für die Qualifikation zur Schaltberechtigung und Schaltanweisungsberechtigung für Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 50 kV.

Schalten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 50 kV erfordert ein fundiertes Wissen über Gefahren, Umgang mit Anlagen, Erstellen von Schaltprogrammen, Schalthandlungen, Netzformen, Netzschutz und über die gesetzlichen Grundlagen. Schalten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen verlangt sowohl vom Ausführenden als auch vom verantwortlichen Vorgesetzten ein hohes Mass an Fachkenntnissen, Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein. Die Starkstromverordnung setzt zudem für den Fall eines Misslingens die Beherrschung der Nothilfemassnahmen voraus.

Inhalt

  • Wiederholungsfragen
  • Unfallstatistik mit aktuellen Unfallbeispielen
  • Arbeitsauftrag und Arbeitsvorbereitung
  • Personal und Ausrüstung
  • Technische Unterlagen
  • Die fünf Sicherheitsregeln
  • Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung
  • Erstellen eines Schaltprogramms gemäss Aufgabenstellung
  • Schaltungen gemäss Schaltauftrag, praktische Übungen


Veranstaltungsziel

Die Teilnehmenden
  • sind wieder auf dem neusten Stand der Schaltberechtigung.
  • frischen ihre Kenntnisse in Arbeitssicherheit und Unfallverhütung auf.
  • kennen die Sofortmassnahmen und Hilfeleistungen bei Unfällen.

Zielgruppe

  • Schaltberechtigte und Schaltanweisungsberechtigte
  • Betriebspersonal von Verteilnetzbetreibern
  • Netzelektriker/in
  • Arbeitsverantwortliche, E!ektromonteur/in
  •  Betriebselektriker/in Art. 13 NIV

Mitbringen

Komplette Schutzausrüstung (PSA)

Kontakt

Pascale Bernasconi
Administration

Simon Sonderegger
Fachverantwortung