Auffrischung des Wissens für die Qualifikation zur Schaltberechtigung und Schaltanweisungsberechtigung für Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 50 kV.

Schalten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 50 kV erfordert ein fundiertes Wissen über Gefahren, Umgang mit Anlagen, Erstellen von Schaltprogrammen, Schalthandlungen, Netzformen, Netzschutz und über die gesetzlichen Grundlagen. Schalten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen verlangt sowohl vom Ausführenden als auch vom verantwortlichen Vorgesetzten ein hohes Mass an Fachkenntnissen, Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein. Die Starkstromverordnung setzt zudem für den Fall eines Misslingens die Beherrschung der Nothilfemassnahmen voraus.

Als Weiterbildung gemäss Art. 8, 9, 27 NIV geeignet

Voraussetzungen

  • Ein gültiger BLS-AED-SRC-komplett-Ausweis ist unerlässlich für jeden Kursteilnehmer. Der Ausweis darf nicht älter als 2 Jahre sein. Nach 3 Jahren ist wieder ein Grundkurs erforderlich.
  • Befähigung zur Schaltberechtigung

Mitbringen

Komplette Schutzausrüstung (PSA)

contatto

Pascale Bernasconi
Amministrazione

Hanspeter Carli
Responsabile tecnico