Wichtig: Prüfungstermine

Die Bildungsinstitute können leider keine Prüfungstermine mehr beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) reservieren. Die Prüfungsanmeldung muss eigenständig und unabhängig von der Kursanmeldung direkt beim ESTI vorgenommen werden. Vorabklärungen zur Prüfungszulassung und alle weiteren Fragen zur Prüfungsanmeldung, Prüfung und Bewilligung sind an das ESTI per Telefon +41 58 595 18 18 oder per Mail info@esti.admin.ch zu richten. Sie können sich direkt online beim ESTI für die Prüfung anmelden. https://www.esti.admin.ch/de/themen/pruefungen-niv/anmeldung-zur-pruefung
Die Kurskosten verstehen sich ohne ESTI-Prüfungskosten. Unverbindliche Preisangabe für die Prüfung CHF 1'230.-- und die Bewilligung CHF 460.--.


Bewilligung gemäss Artikel 14/15 NIV

Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder instand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Für Installationsarbeiten an Anlagen, deren Erstellung spezielle Kenntnisse erfordert (z.B. Hebe- und Förderanlagen), ist eine Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) erforderlich. Unter gewissen Voraussetzungen, die in der NIV geregelt sind, kann die Bewilligung mit einer beim ESTI erfolgreich abgelegten Prüfung erlangt werden. 

Bewilligung gemäss Art. 14 NIV
Für Installationsarbeiten an Anlagen, deren Erstellung spezielle Kenntnisse erfordert (z.B. Hebe- und Förderanlagen), ist eine Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) erforderlich. Diese Schulung eignet sich nicht für Bewilligungsträger, die sich auf PV-Anlagen spezialisieren möchten. Dafür gibt es eine spezifischere Schulung: https://shop.electrosuisse.ch/de/Photovoltaikanlagen_-Bewilligung-fuer-Installation-2464.html


Bewilligung gemäss Art. 15 NIV
Für das Anschliessen und Auswechseln von fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen ist eine Anschlussbewilligung nach Art. 15 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) erforderlich. Unter gewissen Voraussetzungen, die in der NIV geregelt sind, kann die Bewilligung mit einer beim ESTI erfolgreich abgelegten Prüfung erlangt werden.

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Voraussetzungen

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Administration

Rolf Rothermann
Responsable technique