Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder instand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Für Installationsarbeiten an Anlagen, deren Erstellung spezielle Kenntnisse erfordert (z.B. Hebe- und Förderanlagen), ist eine Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) erforderlich. Unter gewissen Voraussetzungen, die in der NIV geregelt sind, kann die Bewilligung mit einer beim ESTI erfolgreich abgelegten Prüfung erlangt werden.
Bewilligung gemäss Art. 14 NIV
Für Installationsarbeiten an Anlagen, deren Erstellung spezielle Kenntnisse erfordert (z.B. Hebe- und Förderanlagen), ist eine Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) erforderlich.
Bewilligung gemäss Art. 15 NIV
Für das Anschliessen und Auswechseln von fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen ist eine Anschlussbewilligung nach Art. 15 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) erforderlich.
Unter gewissen Voraussetzungen, die in der NIV geregelt sind, kann die Bewilligung mit einer beim ESTI erfolgreich abgelegten Prüfung erlangt werden.
Kurskosten ohne ESTI-Prüfungskosten. Unverbindliche Preisangabe für die Prüfung CHF 1'230.-- und die Bewilligung CHF 460.--.
Prüfungstermine
Die Bildungsinstitute können leider keine Prüfungstermine mehr beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) reservieren.
Die Prüfungsanmeldung muss eigenständig und unabhängig von der Kursanmeldung direkt beim ESTI vorgenommen werden.
Vorabklärungen zur Prüfungszulassung und alle weiteren Fragen zur Prüfungsanmeldung, Prüfung und Bewilligung sind an das ESTI per Telefon +41 58 595 18 18 oder per Mail info@esti.admin.ch zu richten.
Sie können sich direkt online beim ESTI für die Prüfung anmelden. https://www.esti.admin.ch/de/themen/pruefungen-niv/anmeldung-zur-pruefung
Der Kurs besteht aus 56 Lektionen à 50 Minuten verteilt auf 8 Tage. Davon werden 7 Tage im Präsenzunterricht und 1 Tag im geführtem Selbstudium durch geführt. Vier Wochen vor Kursstart erhält der TN die Anmeldedaten zum Selbststudium, das Selbststudium sollte vor dem erstem Kurstag abgeschlossen werden.
Wenn vorhanden, dann bitte mitbringen: